
Ganzheitliche Behandlung für mehr Beweglichkeit und Wohlbefinden
Individuelle Therapieansätze für akute und chronische Beschwerden – für Erwachsene, Kinder und Säuglinge.
Was ist Osteopathie?
Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Therapieform, die darauf abzielt, den Körper durch gezielte manuelle Techniken in sein Gleichgewicht zurückzubringen. Die Fähigkeit des Körpers nutzen, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Osteopathen spüren Blockaden mit den Händen auf und unterstützen den Körper dabei, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren.


Die vier osteopathischen Prinzipien
Faszien Gewebe/Bindegewebe
Viszerale Osteopathie
Organe
Cranio-Sacrale Osteopathie Nervensystem
Parietale Osteopathie Gelenke/Knochen
Mögliche Symptome
Erwachsene
- Kopfschmerzen
- Migräne
- Nackenbeschwerden
- Rückenschmerzen
- Hexenschuss
- Gelenkprobleme
- Verdauungsbeschwerden
- Schlafstörungen
- Stresssymptome
- Menstruationsbeschwerden
- Blasenschwäche
- Tinnitus
- Kau- und Bissstörungen
- Kurzatmigkeit
Säuglinge
- Schrei- und Spuckkinder
- Trinkschwierigkeiten
- Verdauungsprobleme
- Kopfasymmetrien
- Schiefhals
- Anpassungsstörungen
Und vieles mehr,
bitte informieren sie sich .
Kinder & Jugendliche
- Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom
- Lernschwierigkeiten
- Augenprobleme
- Verdauungsprobleme
- Allergien
- Asthma
- Bauchschmerzen
- Einnässen
- Schlafstörungen
- Motorische Entwicklungsstörungen
Wird die Behandlung von Krankenkassen bezahlt?
Gesetzliche Krankenkassen
Viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile einen Anteil an osteopathischen Behandlungen, Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung eines Arztes, der die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt. Die Therapeut*innen sollten eine wenigstens 5-jährige Ausbildung zur Osteopath*in haben.
Die bezahlte Behandlungsrechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den vereinbarten Anteil erstattet zu bekommen.
Private Krankenkassen
Die privaten Krankenkassen schließen häufig so genannte alternative Methoden in ihren Leistungskatalog mit ein. Als Heilpraktikerleistung ist über die Gebührenordnung der (GOÄ) in der Regel eine problemlose Abrechnung möglich.
Für genauere Informationen kontaktieren sie bitte vorher ihre Krankenkasse.